Bezirksregierung
Arnsberg

Zeppenfeld

Wo liegt die Zusammenlegung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Gemeinde Neunkirchen (Gebietskarte)

Wie groß ist die Zusammenlegung?

572 Hektar

Wer nimmt an der Zusammenlegung teil?

Waldgenossenschaft Hauberg Nordseite Komplex A, Zeppenfeld
Waldgenossenschaft Hauberg Südseite Komplex B, Zeppenfeld
Waldgenossenschaft Hachenburger Hochwald

Was bisher geschah

  • Einleitung der Zusammenlegung, Wahl des Vorstandes und 10 km Neubau/Instandsetzung von Forstwegen (Bauvolumen ca. 199.000 Euro) 2009
  • 6 km Neubau/Instandsetzung von Forstwegen (Bauvolumen ca. 170.000 Euro) 2010
  • 3 km Neubau/Instandsetzung von Forstwegen (Bauvolumen ca. 57.000 Euro), Holzbestandeswertermittlung für 3 Waldgenossenschaften und Holzbestandeswertermittlung für Privatwaldflächen 2011
  • Auf Grund der Ausweisung von eventuellen Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen konnte die Anspruchsberechnung für die Zuteilung von neuen Anteilen nicht abgeschlossen werden, da die Bodenwerte und Pachteinnahmen für die Bereitstellung von Flächen für Windkraftanlagen Einfluss auf den Wert der alten Waldgenossenschaften haben. (2012-2016)
  • Flächentausch der Waldgenossenschaft Zeppenfeld Nord mit der Waldgenossenschaft Hauberg Wiederstein und der Waldgenossenschaft Salchendorf (2014-2015)
  • Arrondierung der neuen Waldgenossenschaft Zeppenfeld durch Erwerb von Privatwaldflächen und Tausch von Privatwaldflächen gegen Anteile. Flächenzuwachs ca. 20 ha. (2016-2019)
  • Anspruchsberechnung für die Zuteilung der neuen Anteile 2018-2019
  • Abfrage Planwunsch 2019
  • neue Holzbestandeswertermittlung 2021
  • erneute Anspruchsberechnung und Abfrage Planwunsch 2022
  • Ausarbeitung der Planwünsche 2023

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Aufstellung des Zusammenlegungsplans
  • Anschl. Bekanntgabe des Zusammenlegungsplans (gemeinsam mit Zusammenlegungsplan Wiederstein)
  • Ausführungsanordnung und Gründung neue WG
  • Schlussfeststellung

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Zusammenlegungsverfahren nach § 26 Gemeinschaftswaldgesetz

Ziele und Maßnahmen

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Forstwirtschaft

Für die Waldgenossenschaften ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:

  • Nur noch ein Vorstand und eine Kassenführung erforderlich.
  • Nur noch ein Lagerbuch muss geführt werden.
  • Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich eine zweckmäßigere Betriebsgröße.
  • Durch die Größe des Eigentums wird das Betriebsrisiko gemindert (z. B. bei Windwurfschäden).
  • Gleichmäßigere jährliche Erträge sind zu erwarten.
  • Aufmass und Abrechnungen beim Holzverkauf werden vereinfacht.
  • Verbesserung der Walderschließung durch Waldwegebau.
  • Es entsteht ein neuer und aktueller Eigentumsnachweis.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Verfahrenskosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Für die Teilnehmer fallen keine Kosten an. Im Zuge von Wegebaumaßnahmen und Vermessungen sind von den Waldgenossenschaften Eigenleistungen zu erbringen. Die Förderung der Wegebaumaßnahmen erfolgt über das Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein mit einem Fördersatz von 70 Prozent einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Markus Knebel
Lutz Weigelt
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft