Niederdielfen
Wo liegt die Zusammenlegung?
Kreis Siegen-Wittgenstein, Gemeinde Wilnsdorf (Gebietskarte)
Wie groß ist die Zusammenlegung?
324 Hektar
Wer nimmt an der Zusammenlegung teil?
Waldgenossenschaft Niederdielfen Komplex A
Waldgenossenschaft Niederdielfen Komplex B
Was bisher geschah
- Einleitung der Zusammenlegung, Wahl des Vorstandes 2011
- Holzbestandeswertermittlung 2012/2013
- Neubau/Ausbau von Forstwegen 2013
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Auf Grund der Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung der Kreisabfalldeponie Fludersbach in der Wertermittlung (die Pachtkonditionen sind durch die Vertragsparteien noch festzulegen und müssen anschließend bewertet werden) kann die Anspruchsberechnung für die Zuteilung von neuen Anteilen nicht durchgeführt werden, da die (Bodenwerte und) Pachteinnahmen Einfluss auf den Wert der alten Waldgenossenschaft haben.
- Anhörung aller Teilnehmer (Planwünsche)
- Aufstellung und Bekanntgabe des Zusammenlegungsplans
- Ausführungsanordnung und Gründung der neuen Waldgenossenschaft, anschl. Berichtigung der öffentlichen Bücher
- Schlussfeststellung
Projektbeschreibung
Verfahrensart
Zusammenlegungsverfahren nach § 26 Gemeinschaftswaldgesetz.
Ziele und Maßnahmen
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Forstwirtschaft.
Für die Waldgenossenschaften ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:
- Nur noch ein Vorstand und eine Kassenführung erforderlich.
- Nur noch ein Lagerbuch muss geführt werden.
- Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich eine zweckmäßigere Betriebsgröße.
- Durch die Größe des Eigentums wird das Betriebsrisiko gemindert (z. B. bei Windwurfschäden).
- Gleichmäßigere jährliche Erträge sind zu erwarten.
- Aufmass und Abrechnungen beim Holzverkauf werden vereinfacht.
- Verbesserung der Walderschließung durch Waldwegebau.
- Es entsteht ein neuer und aktueller Eigentumsnachweis.
Wie wird das Projekt finanziert?
Die Verfahrenskosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Für die Teilnehmer fallen keine Kosten an. Im Zuge von Wegebaumaßnahmen und Vermessungen sind von den Waldgenossenschaften Eigenleistungen zu erbringen. Die Förderung der Wegebaumaßnahmen erfolgt über das Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein mit einem Fördersatz von 70 Prozent einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ansprechpartner*innen
Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
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