Beschwerden und konkrete Hinweise auf Arbeitsschutzmängel
Beschwerden und konkrete Hinweise auf Arbeitsschutzmängel können zum Beispiel von Beschäftigten, Angehörigen, Nachbar*innen oder Kund*innen vorgebracht werden. Beschäftigte sollten zunächst mit dem*der Arbeitgeber*in, Vorgesetzten oder der Mitarbeiter*innenvertretung über eventuelle Missstände sprechen.
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