Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – Anerkennung von Fachschul- und Berufsfachschulabschlüssen
Die Bezirksregierungen sind u. a. zuständig für die Bewertung von ausländischen Abschlüssen mit den nordrhein-westfälischen Abschlüssen der Fachschulen (z. B. Staatlich geprüfte*r Techniker*in, Staatlich anerkannte*r Erzieher*in) und Berufsfachschulen (z. B. Staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in).