Genehmigung und Überwachung von Gashochdruckleitungen
Für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Gashochdruckleitungen von mehr als 300 mm Durchmesser ist eine Planfeststellung nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erforderlich, soweit dafür nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.