Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Schornsteinfeger reinigt einen Kamin.

Schornsteinfegerangelegenheiten

Neues Schornsteinfegerrecht

Das deutsche Schornsteinfegerrecht wurde umfassend reformiert mit dem Ziel, das Handwerk für den Wettbewerb zu öffnen. Gleichzeitig wird das hohe Niveau an Betriebs- und Brandsicherheit beibehalten.

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Räumen verpflichtet, fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen zu veranlassen. Sie können selber entscheiden, welchen Schornsteinfegerbetrieb sie mit der Ausführung der allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten beauftragen. Die hoheitlichen Tätigkeiten bleiben den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfegern in ihren Kehrbezirken vorbehalten.
Die Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegerin oder Bezirksschornsteinfeger für freiwerdende Kehrbezirke wird ausgeschrieben. Die Bestellung wird auf sieben Jahre befristet.

Kehr- und Überprüfungsordnung

In der bundesweit geltenden Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sind Art und Umfang der Kehrungen und Überprüfungen sowie die Höhe der Gebühren für die hoheitlichen Tätigkeiten festgelegt. Die Kosten für die im Wettbewerb ausgeführten allgemeinen Schornsteinfegertätigkeiten können wie alle anderen Leistungen von im Handwerk tätigen Personen frei vereinbart werden.

Die KÜO enthält in den Anlagen das Formblatt zum Nachweis der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten und die Bescheinigungen über das Ergebnis der Prüfungen und Messungen an Feuerungsanlagen.

Aufsichtsbehörden

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger unterstehen der Aufsicht der zuständigen Kreisordnungsbehörde. Aufsichtsmaßnahmen können erforderlich werden, wenn die Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger als öffentlich beliehene Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Pflichten nicht in dem gebotenen Maße nachkommen.

Schornsteinfegerregister

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) wird ein Schornsteinfegerregister geführt. In dieses Register werden die bestellten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger und die selbstständigen Schornsteinfegerbetriebe, die die handwerksrechtlichen Voraussetzungen besitzen, eingetragen. Über die Registerauskunft können für die jeweilige Region (Postleitzahl, Ort) der Name des Schornsteinfegerbetriebes, die Adresse des jeweiligen Geschäftssitzes sowie die registrierende Stelle ermittelt werden.

Über eine Suchfunktion auf der Homepage der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg werden die jeweilig zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger (sofern es sich um ein Innungsmitglied handelt) einschließlich der Kontaktdaten angezeigt.