Landeswärmeplanungsgesetz – Kommunale Wärmeplanung
Das neue Landeswärmeplanungsgesetz verpflichtet die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Auszahlung des Belastungsausgleichs der Gemeinden zuständig.