Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Hand dreht Würfel und ändert den Ausdruck "Klimakiller" in "Klimaneutral".

Landeswärmeplanungsgesetz – Kommunale Wärmeplanung

Aktuelles

Die Auszahlung der ersten Tranche des Belastungsausgleichs an die Gemeinden ist am 27. Dezember 2024 erfolgt; die Zuweisung für das Jahr 2025 erfolgt zum 15. Januar 2025.

Was bedeutet Kommunale Wärmeplanung?

Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung.

Dazu werden insbesondere Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzgebiete oder Wasserstoffnetzgebiete auf ihre Um- und Ausbaumöglichkeiten hin untersucht.

Warum Kommunale Wärmeplanung?

In der Diskussion der Möglichkeiten für eine rasche Energiewende hat der Wärmesektor neben der Stromerzeugung und dem Verkehrssektor bisher wenig Beachtung gefunden. Dies jedoch völlig zu Unrecht, da die Wärmeversorgung in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmacht und deshalb auch für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich ist. Derzeit werden rund 80 Prozent des Wärmeverbrauchs durch fossile Energieträger wie Gas und Öl gedeckt. Dieser große Anteil an fossilen Brennstoffen hat nicht nur Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, sondern macht die Abnehmer auch abhängig von möglichen starken Preisanstiegen der hauptsächlich aus dem Ausland bezogenen fossilen Energieträger Gas und Öl.

Die kommunale Wärmeplanung soll helfen, den kosteneffizientesten und praktikabelsten Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln. 

Welche Vorteile bringt die Kommunale Wärmeplanung?

Von der Kommunalen Wärmeplanung können sowohl die Kommunen als auch die Hausbesitzer und Unternehmen profitieren.

Die Kommunen selbst können durch die klimaneutrale Wärmeerzeugung von Brennstoffimporten unabhängig werden und Ressourcen zur Wärmeerzeugung bestmöglich vor Ort nutzen. Ihren Einwohnern und Gewerbebetrieben können die Städte und Gemeinden eine Planbarkeit auf lange Sicht bieten. All das kann zur Steigerung der Attraktivität der Kommune als Wohnort und zur Ansiedlung von Gewerbe beitragen.

Hausbesitzer erhalten Planungssicherheit im Hinblick auf künftige Wärmeversorgungsoptionen. Beispielsweise kann ein Hausbesitzer auf die Installation einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung verzichten, wenn sich als Folge der Kommunalen Wärmeplanung ergibt, dass das Gebiet, in dem sich das Haus befindet, zeitnah an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird. Darüber hinaus können Hausbesitzer dadurch ebenfalls unabhängig von Brennstoffimporten und deren Preisschwankungen werden.

Wieviel Unterstützung erhalten die Gemeinden? Wann wird ausgezahlt?

Für die Erstaufstellung des kommunalen Wärmeplans erhalten die Gemeinden 165.000 Euro zuzüglich 1,36 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erhalten drei gleichhohe Tranchen; alle anderen Gemeinden erhalten fünf gleichgroße Tranchen.

Die Zuweisung für das Jahr 2025 erfolgt zum 15.01.2025. Die weiteren Zuweisungen erfolgen in den Folgejahren jeweils im ersten Quartal.