Schwangerschaftskonfliktberatung
Beratungsstellen und Ärzt*innen, die als Berater*innen nach den §§ 8,9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) im Regierungsbezirk Arnsberg Beratungen durchführen möchten, benötigen die staatliche Anerkennung durch die Bezirksregierung Arnsberg.