Schwangerschaftskonfliktberatung
Beratungsstellen und Ärzt*innen, die als Berater*innen nach den §§ 8,9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) im Regierungsbezirk Arnsberg Beratungen durchführen möchten, benötigen die staatliche Anerkennung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
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