Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse von Sozialberufen
Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Kindheitspädagog*innen - Personen, die einen entsprechenden Ausbildungsnachweis im Ausland erworben und ihren Wohnsitz in NRW haben, können einen Antrag auf staatliche Anerkennung bei der jeweiligen Bezirksregierung stellen.
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