Hausarztaktionsprogramm - Förderung des Landes für Hausärztinnen und Hausärzte
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet sein kann, Zuwendungen für
- eine Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten,
- eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte,
- die Errichtung von Lehrpraxen,
- die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten,
- die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahres,
- die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs und
- den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundes-mantelvertrag-Ärzte).
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zur jeweiligen Förderung.
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