Sprachprüfung (Feststellungsprüfung)
Zum Erwerb von Schulabschlüssen an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs kann ausgesiedelten und ausländischen Schüler*innen - anstelle der Pflicht/Wahlpflichtfremdsprache - die Amtssprache des Herkunftslandes durch eine Sprachprüfung anerkannt werden.