Anerkennung und Förderung von Weiterbildungseinrichtungen
Einrichtungen, in denen Lehrveranstaltungen zur Fortsetzung und Wiederaufnahme organisierten Lernens unabhängig vom Wechsel des pädagogischen Personals und der Teilnehmenden geplant und durchgeführt werden, können gemäß § 15 Weiterbildungsgesetz (WbG) als Weiterbildungseinrichtungen anerkannt werden.