Bezirksregierung
Arnsberg
Auf einem Schreibtisch sind zwei Lehrbücher, zwei Geodreiecke, drei Stifte, ein Radiergummi, ein Lineal und ein Taschenrechner abgebildet. Im Hintergrund befindet sich eine Schultafel, auf der mathematische Formeln stehen.

Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I

Die Einrichtungen der Weiterbildung (Volkshochschulen und anerkannte Weiterbildungseinrichtungen) führen auch Lehrgänge und Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I durch.

Nach § 6 Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen können folgende Schulabschlüsse in Tages- oder Abendform vermittelt werden:

  • Erster Schulabschluss nach Klasse 9
  • Erweiterter Erster Schulabschluss nach Klasse 10 (Sekundarstufe I)
  • Mittlerer Schulabschluss (Sekundarstufe I)