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Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I
Die Einrichtungen der Weiterbildung (Volkshochschulen und anerkannte Weiterbildungseinrichtungen) führen auch Lehrgänge und Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I durch.
Nach § 6 Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen können folgende Schulabschlüsse in Tages- oder Abendform vermittelt werden:
- Erster Schulabschluss nach Klasse 9
- Erweiterter Erster Schulabschluss nach Klasse 10 (Sekundarstufe I)
- Mittlerer Schulabschluss (Sekundarstufe I)
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