Bauliche Anlagen öffentlicher Bauherrschaft
Im Vergleich zu Bauvorhaben privater Bauherrinnen und Bauherren gibt es bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von Anlagen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Landschaftsverbandes eine Besonderheit: