Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Straßennetz mit einem Kreisverkehr nahe einem Wald wird aus der Luft gezeigt.

Städtebau und Bauleitplanung

Beratung der Städte und Gemeinden

Die Bezirksregierung berät die Kommunen im Regierungsbezirk sowohl bei konkreten städtebaufachlichen und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen als auch durch die sogenannte Vorprüfung von Bauleitplänen. Darüber hinaus werden aktuelle Themen des Bauplanungsrechts regelmäßig im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Arnsberger Gespräche zum Städtebaurecht“ erörtert.

Genehmigung von Bauleitplänen

Bevor die von den Kommunen erstellten Flächennutzungspläne wirksam werden können, müssen sie von der Bezirksregierung genehmigt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden das ordnungsgemäße Zustandekommen sowie die Widerspruchsfreiheit zum Bauplanungsrecht und zu sonstigen Rechtsvorschriften geprüft. Weitere Informationen und Hinweise können der „Handreichung zur Vorlage von Flächennutzungsplänen und Flächennutzungsplanänderungen“ entnommen werden.

Bebauungspläne sind nur in Ausnahmefällen genehmigungspflichtig (§ 10 Abs. 2 Baugesetzbuch).

Prüfung von Eingaben und Beschwerden

Wenn sich Bürger*innen durch städtebauliche Planungen einer Stadt oder Gemeinde in ihren Belangen beeinträchtigt sehen, können sie sich mit einer Eingabe oder Beschwerde an die Bezirksregierung wenden. Diese ermittelt den Sachverhalt, holt ggf. eine Stellungnahme der betroffenen Kommune ein und überprüft die Angelegenheit. Allerdings bestehen – jenseits der oben genannten Genehmigungsverfahren – aufgrund der kommunalen Planungshoheit nur in Ausnahmefällen Eingriffsmöglichkeiten seitens der Bezirksregierung.

Rundschreiben zum Bauplanungsrecht

Die Bezirksregierung informiert die Kommunen und Kreise im Regierungsbezirk regelmäßig über Neuerungen im Bauplanungsrecht. Die entsprechenden Rundschreiben sind hier zu finden.

Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Planungshilfen