Städtebau und Bauleitplanung
Beratung der Städte und Gemeinden
Die Bezirksregierung berät die Kommunen im Regierungsbezirk sowohl bei konkreten städtebaufachlichen und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen als auch durch die sogenannte Vorprüfung von Bauleitplänen. Darüber hinaus werden aktuelle Themen des Bauplanungsrechts regelmäßig im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Arnsberger Gespräche zum Städtebaurecht“ erörtert.
Genehmigung von Bauleitplänen
Bevor die von den Kommunen erstellten Flächennutzungspläne wirksam werden können, müssen sie von der Bezirksregierung genehmigt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden das ordnungsgemäße Zustandekommen sowie die Widerspruchsfreiheit zum Bauplanungsrecht und zu sonstigen Rechtsvorschriften geprüft. Weitere Informationen und Hinweise können der „Handreichung zur Vorlage von Flächennutzungsplänen und Flächennutzungsplanänderungen“ entnommen werden.
Bebauungspläne sind nur in Ausnahmefällen genehmigungspflichtig (§ 10 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Prüfung von Eingaben und Beschwerden
Wenn sich Bürger*innen durch städtebauliche Planungen einer Stadt oder Gemeinde in ihren Belangen beeinträchtigt sehen, können sie sich mit einer Eingabe oder Beschwerde an die Bezirksregierung wenden. Diese ermittelt den Sachverhalt, holt ggf. eine Stellungnahme der betroffenen Kommune ein und überprüft die Angelegenheit. Allerdings bestehen – jenseits der oben genannten Genehmigungsverfahren – aufgrund der kommunalen Planungshoheit nur in Ausnahmefällen Eingriffsmöglichkeiten seitens der Bezirksregierung.
Rundschreiben zum Bauplanungsrecht
Die Bezirksregierung informiert die Kommunen und Kreise im Regierungsbezirk regelmäßig über Neuerungen im Bauplanungsrecht. Die entsprechenden Rundschreiben sind hier zu finden.
Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Planungshilfen
- Bundesgesetze und -verordnungen finden Sie über die Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.
- Landesgesetze und -verordnung sowie Erlasse und Bekanntmachungen finden Sie über die Internetseiten des nordrhein-westfälischen Innenministeriums.
- Die Rechtsprechung nordrhein-westfälischer Gerichte zum Thema finden Sie über die Rechtsprechungsdaten NRWE.
- Mustervorschriften und -erlasse sowie Planungshilfen sind auf den Internetseiten der Bauministerkonferenz (ARGEBAU).
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