Bezirksregierung
Arnsberg

Begriffserläuterungen zum Thema Städtebau und Bauleitplanung

Was ist Städtebau?

Mit dem Begriff "Städtebau" wird die bauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden bezeichnet. Die der kommunalen Selbstverwaltung unterliegende städtebauliche Planung wird durch die Bestimmungen des Baugesetzbuches näher geregelt. Danach sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Zudem sollen sie dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Was sind Bauleitpläne?

Die von den Städten und Gemeinden aufzustellenden Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen darzustellen. Dargestellt werden zum Beispiel:

  • Gewerbeflächen,
  • Wohnbauflächen,
  • Flächen für den Gemeinbedarf,
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr,
  • Flächen für Wald und
  • Flächen für die Landwirtschaft.

Für die Bürger*innen enthält der Flächennutzungsplan keine verbindlichen Regelungen, da er - im Unterschied zum Bebauungsplan - keine Satzung ist. Für alle Behörden (zum Beispiel Straßenbau- und Naturschutzbehörden) und die Kommune selbst sind die Flächennutzungsplandarstellungen allerdings bindend.

Was ist ein Bebauungsplan?

Die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie setzen für Teile des Gemeindegebietes die für alle verbindliche Bodennutzung detailliert fest. Bebauungspläne können unter anderem Festsetzungen enthalten über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Bauweise und die Verkehrsflächen.