Förderung der Digitalisierung von kommunalen Bauleitplänen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Digitalisierung von kommunalen Bauleitplänen (Flächennutzungspläne und/oder Bebauungspläne) unter Zugrundelegung des ab dem 01. Februar 2023 verbindlich anzuwendenden Austauschformates „XPlanung“.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind kommunale Ausgaben für die XPlanungs-konforme teil- oder vollvektorielle Digitalisierung von vor dem 31. Dezember 2019 erstellten Bauleitplänen unter Inanspruchnahme einer rahmenvertraglich gebundenen Auftragsnehmerin oder eines rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmers. Die digitalisierten Bauleitpläne haben darüber hinaus den Anforderungen des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S. 84) zu entsprechen.
Ausgaben sind auch bei Inanspruchnahme eines Dritten zu den Förderkonditionen und Leistungen aus dem jeweils gültigen Rahmenvertrag nach Nummer 2.4.4 förderfähig.
Nicht förderfähig sind Personal- und/oder Gemeinkosten der Kommune.
Wie viel Förderung gibt es?
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
- Der Bauplan muss vor dem 31.12.2019 bestandskräftig geworden sein.
- Es muss sich um eine XPlanungs-konforme teil- oder vollvektorielle Digitalisierung von Bauplänen handeln.
- Der Auftragnehmer für die Digitalisierung muss Rahmenvertragspartner von NRW.URBAN sein. Auch außerhalb der Rahmeninitiative geschlossene Auftragsverträge können bis zur hälftigen Höhe förderfähig sein.
- Es können bis zu 20 Baupläne in je fünf Paketen digitalisiert werden.
- Die Baupläne müssen im Internet zur Verfügung stehen.
- Der digitale Bauplan muss das Format.xplan haben.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Es ist ein Onlineantrag über das Heimat.Web (s.u.) zu stellen. Dem Antrag sind der Nachweis der Bestandskraft des Bauplans vor dem 31.12.2019 und der Nachweis über den Abschluss eines Vertrages mit einem Rahmenvertragspartner von NRW.Urban beizufügen. Nach Ende des Durchführungszeitraumes ist der Verwendungsnachweis spätestens innerhalb von sechs Monaten zu erbringen.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Eine Antragsfrist gibt es nicht.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag ist online unter https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag#login zu stellen.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO NRW und der Grundsätze zur Förderung der Digitalisierung von kommunalen Bauleitplänen im Land Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. August 2022.
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