Bezirksregierung
Arnsberg
Zwei Personen in Arbeits- beziehungsweise Schutzkleidung arbeiten unter Tage. Die Arbeit erfolgt mit einem großen Gesteinsbohrer.

Bauaufsicht

Überprüfung und Beratung der unteren Bauaufsichtsbehörden

Die Bezirksregierung Arnsberg ist obere Bauaufsichtsbehörde für fünf kreisfreie Städte und sieben Kreise (in ihrer Funktion als untere Bauaufsichtsbehörden). Für Städte mit eigener unterer Bauaufsicht ist der zuständige Kreis die obere Bauaufsicht. Aufgabe der Bezirksregierung ist es, für die Funktionsfähigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden zu sorgen und darauf zu achten, dass sie ihre Aufgaben im Einklang mit dem öffentlichen Recht wahrnehmen. Jährlich stattfindende Dienstbesprechungen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Zusammenarbeit zwischen den Behörden.

Darüber hinaus berät die Bezirksregierung die unteren Bauaufsichtsbehörden bei schwierigen und komplizierten Sachverhalten auf dem Gebiet des Bau- und Planungsrechts. (s. Begriffserläuterungen zum Thema Bauaufsicht)

Prüfung von Eingaben, Beschwerden und Petitionen

Nicht selten sind Bürgerinnen und Bürger mit einer Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht einverstanden oder fühlen sich durch Baurechtsangelegenheiten in ihren Belangen beeinträchtigt. Sie können sich mit Eingaben und Beschwerden an die Bezirksregierung wenden. In ihrer Funktion als obere Bauaufsicht ermittelt die Bezirksregierung  den Sachverhalt, holt eine Stellungnahme der betroffenen unteren Bauaufsichtsbehörde ein und überprüft die Angelegenheit unter Beachtung der gemeindlichen Planungshoheit.

 Rechtliche Vorgaben

  • Bundesgesetze und -verordnungen wie das Baugesetzbuch sind über das gemeinsame Internetportal "Bundesrecht" des Bundesministeriums der Justiz und der "juris GmbH" zu finden.
  • Das nordrhein-westfälische Innenministerium bietet im Internet eine Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Landes.
  • Mustervorschriften und -erlasse sind im Internet-Informationssystem der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zusammengestellt.
  • Die Rechtsprechung zum Thema findet sich im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.