Anerkennung und Förderung von Weiterbildungseinrichtungen
Einrichtungen, in denen Lehrveranstaltungen zur Fortsetzung und Wiederaufnahme organisierten Lernens unabhängig vom Wechsel des pädagogischen Personals und der Teilnehmer*innen geplant und durchgeführt werden, können gemäß § 15 Weiterbildungsgesetz (WbG) als Weiterbildungseinrichtungen anerkannt werden.
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