
©Georg Hennecke
Trinkwasserangelegenheiten
Nach der Trinkwasserverordnung ist die menschliche Gesundheit vor allen nachteiligen Einflüssen, die sich durch verunreinigtes Wasser ergeben, zu schützen.
Zu den Aufgaben der Bezirksregierung gehört daher die Trinkwasserhygiene, deren Einhaltung in enger Zusammenarbeit mit den unteren Gesundheitsbehörden überwacht und durchgesetzt wird.