Aufsicht über das Schornsteinfegerhandwerk im Regierungsbezirk Arnsberg
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen in den 320 Kehrbezirken des Regierungsbezirkes Arnsberg unterstehen der Aufsicht der zuständigen Kreisordnungsbehörden. Im Regierungsbezirk Arnsberg sind dies die sieben Kreise (Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Siegen-Wittgenstein, Soest, Olpe, Unna) und die fünf kreisfreien Städte (Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne).
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehört die Überwachung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Bezirksschornsteinfeger*innen des Regierungsbezirks Arnsberg, aber auch die Beratung von Bürger*innen in Schornsteinfegeangelegenheiten und die Bearbeitung von Beschwerden.
Die Aufsichtsbehörden können die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen des Regierungsbezirks Arnsberg hinsichtlich der Wahrnehmung der ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse und der Einhaltung ihrer Pflichten jederzeit überprüfen. Bei festgestellten Verstößen kann die Bezirksregierung Arnsberg entsprechende Aufsichtsmaßnahmen verhängen.
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