Bezirksregierung
Arnsberg

Aufsicht über das Schornsteinfegerhandwerk im Regierungsbezirk Arnsberg

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger in den 320 Kehrbezirken des Regierungsbezirkes Arnsberg unterstehen der Aufsicht der zuständigen Kreisordnungsbehörden. Im Regierungsbezirk Arnsberg sind dies die sieben Kreise (Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Siegen-Wittgenstein, Soest, Olpe, Unna) und die fünf kreisfreien Städte (Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne).

Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehört die Überwachung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger des Regierungsbezirks Arnsberg, aber auch die Beratung der allgemeinen Öffentlichkeit in Schornsteinfegerangelegenheiten und die Bearbeitung von Beschwerden.

Die Aufsichtsbehörden können die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger des Regierungsbezirks Arnsberg hinsichtlich der Wahrnehmung der ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse und der Einhaltung ihrer Pflichten jederzeit überprüfen. Bei festgestellten Verstößen kann die Bezirksregierung Arnsberg entsprechende Aufsichtsmaßnahmen verhängen.