Technische Energieaufsicht
Energie und die dazugehörige Infrastruktur sind ein wichtiger Baustein für unser öffentliches Leben, sowohl in der Strom- als auch in der Gasversorgung. Im Zuge der Energiewende kommen dem Neu- oder Ausbau und der Überwachung der Energieinfrastruktur eine große Aufgabe zu.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben im Jahr 2019 das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus beschlossen. Der bedarfsgerechte und zugleich beschleunigte Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur sind auch Bestandteile der Energieversorgungsstrategie der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit ist die Abteilung Bergbau und Energie in NRW für die Energieinfrastruktur im Regierungsbezirk Arnsberg, für die energierechtlichen Zulassungsentscheidungen nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und vor allem für die Planfeststellung von Energieleitungen zuständig.
Seit dem 1. Januar 2020 sind Aufgaben aus dem Energiewirtschaftsrecht übertragen worden. Unter anderem besteht eine landesweite Zuständigkeit für die technische Energieaufsicht über Energieanlagen nach den Regelungen des § 49 Abs. 5 bis 7 EnWG.
Die im Rahmen der Energieaufsicht geführte technische Aufsicht umfasst die Prüfung der Energieanlagen unmittelbar vor Ort sowie die Prüfung der Unterlagen über die technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
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