Bezirksregierung
Arnsberg

Salzgewinnung durch Solung und Untergrundspeicherung

Salzgewinnung durch Solung

Salzgewinnung durch Solung bedeutet, dass das unter Tage natürlich vorkommende Salz durch die Einleitung von Wasser gelöst und das mit Salz gesättigte Wasser zur weiteren Verwendung nach über Tage befördert wird. Im Verlauf dieses Prozesses entstehen Hohlräume, die Kavernen genannt werden.

Kaverne

Eine Kaverne, beziehungsweise ein Kavernenspeicher, ist im Grundsatz ein durch Solung hergestellter Hohlraum unter Tage. Dieser wird bei einem Kavernenspeicher, nach Beendigung der Solphase, für die Speicherung von Flüssigkeiten oder Gasen genutzt. In Nordrhein-Westfalen werden zurzeit Erdöl, Erdgas und auch Helium in Kavernen gespeichert.

Kavernenfelder

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kavernenfelder.

Im Norden von Nordrhein-Westfalen, in der unmittelbaren Nähe der niederländischen Grenze, liegt das Salzbergwerk Epe.

An diesem Standort gewinnt die Salzgewinnungsgesellschaft Westfalen mbH seit 1971 Salz durch kontrollierte Bohrlochsolung. Die dabei entstehenden Kavernen werden seit 1974 als Untergrundspeicher für Erdgas und Erdöl und seit 2016 als Untergrundspeicher von Helium genutzt. Zurzeit betreiben am Standort Epe sechs Unternehmen 76 Speicherkavernen.

Das zweite Kavernenfeld in Nordrhein-Westfalen befindet sich bei Xanten, hier betreibt die RWE Gas Storage West GmbH acht Speicherkavernen, in denen ausschließlich Erdgas gespeichert wird.

Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg

Nach § 2 des Bundesberggesetzes fällt sowohl die Salzgewinnung durch Solung, als auch das Errichten und Betreiben von Untergrundspeichern mit den dazugehörigen übertägigen Einrichtungen unter die Regelung des Bundesberggesetzes. Für Nordrhein-Westfalen liegt die entsprechende Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW. Die Bergbehörde überwacht die Anlagen in technischer und rechtlicher Hinsicht und steht den Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung.