Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – Anerkennung von Fachschul- und Berufsfachschulabschlüssen
Die Bezirksregierungen sind u. a. zuständig für die Gleichstellung von Bildungsnachweisen mit den Abschlüssen der Fachschulen und Berufsfachschulen.
Die Zuständigkeit der Bezirksregierungen richtet sich nach dem jeweiligen Land, in welchem der Berufsabschluss erworben wurde:
Bezirksregierung Arnsberg:
Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechische Republik.
Bezirksregierung Detmold:
Albanien, Bulgarien, Ungarn und alle Staaten, die aus der ehemaligen UdSSR hervorgegangen sind.
Bezirksregierung Düsseldorf:
Griechenland, Österreich, Schweiz, Türkei und alle Staaten, die aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangen sind.
Bezirksregierung Köln:
Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien.
Bezirksregierung Münster:
Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden und alle außereuropäischen Staaten.
Wie sehen die Bildungsgänge der Fachschule bzw. der Berufsfachschule aus?
Bildungsgänge der Fachschule: In Nordrhein-Westfalen bieten die Fachschulen in den Berufskollegs eine berufliche Weiterbildung in verschiedenen Fachbereichen mit unterschiedlichen Fachrichtungen und Schwerpunkten an. Sie bauen dabei auf der beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrungen auf. Es gibt Fachschulen für Agrarwirtschaft, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Gestaltung, Informatik, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft. Die Bildungsgänge der Fachschule führen u. a. zu den Berufsabschlüssen: „Staatlich geprüfte*r Techniker*in“ und „Staatlich anerkannte*r Erzieher*in“.
Bildungsgänge der Berufsfachschule: In der Berufsfachschule kann man zwei- oder dreijährige vollzeitschulische Bildungsgänge absolvieren, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen. Die Bildungsgänge der Fachschule führen u. a. zu den Berufsabschlüssen: „Staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in“, „Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in“, „Staatlich geprüfte*r bautechnische*r Assistent*in“ oder „Staatlich geprüfte*r elektrotechnische/r Assistent*in“.
Eine Übersicht der Berufsabschlüsse, die in den Bildungsgängen der Fachschule und der Berufsfachschule erworben werden können, finden Sie in der Liste der Berufsabschlüsse an Fach- und Berufsfachschulen im Download-Bereich.
Informationen zur Antragstellung
Voraussetzung für die Antragstellung ist der erste Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder der Nachweis eines berechtigten Interesses, wie z.B. die Aufnahme einer Berufstätigkeit in Nordrhein-Westfalen.
Bitte senden Sie Ihren Antrag per Post an die:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
Laurentiusstraße 1
59821 Arnsberg.
Gerne können Sie für die Antragstellung das unter „Downloads“ hinterlegte Antragsformular verwenden.
Benötigte Unterlagen
- Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit schulischen und beruflichen Daten,
- Kopie der ausländischen Abschlusszeugnisse nebst deutscher Übersetzung,
- Unterlagen/Informationen zu Dauer und Inhalt der Ausbildung/des Studiums nebst deutscher Übersetzung,
- Identitätsnachweis (z. B. Meldebescheinigung, Kopie des Personalausweises); bei Namensänderung auch Nachweis über die Namensänderung (z. B. Kopie der Heiratsurkunde), ggf. mit deutscher Übersetzung,
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsbeschreibungen) oder sonstige Befähigungsnachweise, ggf. mit deutscher Übersetzung,
- für den Berufsabschluss "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 des Europäischen Referenzrahmens.
Falls Sie eines der genannten Dokumente nicht vorlegen können, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Die Dokumente können in Form „einfacher“ Kopien vorgelegt werden, im Einzelfall können ggf. beglaubigte Kopien nachgefordert werden. Bitte senden Sie keine Originalurkunden.
Die Übersetzungen müssen von einem*einer von einer Behörde oder einem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland bestätigten oder vereidigten Dolmetscher*in vorgenommen worden sein.
Wir bitten Sie, bei Antragstellung nach Möglichkeit auch eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben, um die Kontaktaufnahme bei Nachfragen und nachzureichenden Unterlagen zu erleichtern.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen, auch wenn Sie die oben aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht haben. In Einzelfällen kann die Antragsprüfung auch mehrere Monate dauern. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.
Weiterhin bitten wir Sie, innerhalb der ersten Wochen nach Antragstellung von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, da jede Anfrage die eigentliche Antragsbearbeitung verzögert.
Sie möchten keinen Berufsabschluss, sondern Ihren Schulabschluss bewerten lassen?
Die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife.
Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife.
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