An- und Zuerkennung der Fachhochschulreife
Die volle Fachhochschulreife wird in der Regel erworben durch einen schulischen und einen praktischen Teil.
Wichtig!
Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Bezirk der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist somit nur dann für Sie zuständig, wenn die besuchte Schule (mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife) im Regierungsbezirk Arnsberg (Stadt Bochum, Stadt Dortmund, Stadt Hagen, Stadt Hamm, Stadt Herne und die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Kreis Unna) lag oder Sie die Fachhochschulreife in Baden-Württemberg, Hessen oder Thüringen erworben haben und in Nordrhein-Westfalen studieren wollen.
Welche Bezirksregierung für Sie zuständig ist, können Sie auf der Seite https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SchuleSuchen/index.xhtml
herausfinden. (Schulaufsichtssuche -> Obere Schulaufsicht (Bezirksregierung Schulabteilung) feststellen)
Wenn Sie die Fachhochschulreife in Baden-Württemberg erworben haben, sind die vorzulegenden Unterlagen für die An- bzw. Zuerkennung ihrer Fachhochschulreife von ihrer Schulform abhängig. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im folgenden Selbsttest.
Für die An- bzw. Zuerkennung der Fachhochschulreife müssen Sie einen Antrag (formlos oder mit dem unter Download einstellten Antragsformular) auf dem Postweg mit einem Lebenslauf und beglaubigten Fotokopien Ihrer Schulzeugnisse und der berufspraktischen Nachweise einreichen.
Bitte denken Sie daran, Ihre vollständige Anschrift sowie Ihre Telefon- oder Handynummer und eventuell E-Mail-Adresse zu vermerken.
Bitte übersenden Sie keine Originale, da ein Verlust beim Versand per Post nicht auszuschließen ist.
Beglaubigungen erhalten Sie z. B. bei Ihrer Kommunal-/Stadtverwaltung, indem Sie dort vom Original eine beglaubigte Fotokopie anfertigen lassen.
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