Bodenordnung
Als Flurbereinigungsbehörde führt die Bezirksregierung in den ländlichen Gebieten mit den „Vorständen der Teilnehmergemeinschaften“ Bodenordnungsverfahren durch:
- Flurbereinigungsverfahren
- Zusammenlegung von Waldgenossenschaften
- Ablösung von auf altem Herkommen beruhenden Rechten
Dafür gewähren das Land Nordrhein-Westfalen, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union Fördermittel für bestimmte Maßnahmen, wie für Vermessungen, Wegebau und Landschaftsentwicklung.
Die Bezirksregierung nimmt in Bodenordnungsverfahren treuhänderisch die Interessen der Grundeigentümer*innen und sonstigen Rechtsinhaber*innen wahr. Sie sieht sich dabei dem Kooperationsprinzip verpflichtet und tritt für Bürger*innennähe ein. Deshalb
- bezieht sie die Öffentlichkeit, insbesondere die Betroffenen, frühzeitig und umfangreich in die Planungsprozesse mit ein,
- wägt sie Interessen objektiv und neutral gegeneinander ab,
- trägt sie dafür Sorge, dass Enteignungen für Dritte (zum Beispiel für den Straßenbau) vermieden werden.
Ziele ländlicher Bodenordnungsverfahren
Verbesserungen für die Land- und Forstwirtschaft:
Zersplitterter Besitz mit zu kleinen und unzweckmäßig geformten Grundstücken wird für eine zeitgemäße Bewirtschaftung zusammengelegt. Auch die ländliche Infrastruktur insbesondere das Wirtschaftswegenetz wird bedarfsgerecht ausgebaut.
Nach dem Gemeinschaftswaldgesetz können Waldgenossenschaften zusammengelegt werden, um die Verwaltung zu erleichtern und die Bewirtschaftung zu verbessern.
Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerentwicklung:
Der Natur- und Umweltschutz gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Flurbereinigung, um Flächen bereitzustellen, zu sichern und/oder zu entwickeln. Mittels der Bodenordnung können für Naturschutzprojekte die nötigen Flächen bereitgestellt werden und somit werden Nutzungskonflikte vermieden.
Unterstützung von Infrastrukturvorhaben:
Für Infrastrukturvorhaben, wie zum Beispiel den Bau von Straßen und Eisenbahnstrecken oder Deichen für den Hochwasserschutz können die benötigten Flächen bereitgestellt werden.
Dorfentwicklung:
In der Dorfflurbereinigung können die Dörfer lebenswerter gestaltet werden. Dies wird gemeinsam mit den Bürger*innen entwickelt und umgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung von dorfgerechten Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Grüngestaltung. In der Ortslagenregulierung werden die Eigentumsgrenzen an die aktuelle bauliche Situation angepasst und es können Baulücken nutzbar gemacht werden (Beitrag zur Ortsinnenentwicklung).
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