Bezirksregierung
Arnsberg

Was ist ein freiwilliger Landtausch?

Der freiwillige Landtausch (im folgenden FLT), wie er im §§ 103a ff. Flurbereinigungsgesetz definiert wird, ist ein schnelles und unkompliziertes Verfahren der ländlichen Bodenneuordnung. Dabei werden einvernehmlich ländliche Flächen untereinander getauscht, sodass ein Eigentumswechsel stattfindet. Ziel eines FLTs kann zum Beispiel die Zusammenlegung zu großen Wirtschaftsflächen, die Verbesserung ungünstiger Grundstücksformen, die Verkürzung der Entfernung vom Hof zum Feld, sowie der Anschluss von Grundstücken an das Wegenetz sein. Aber auch mögliche Mittel zum Natur- und Landschaftsschutz, wie beispielsweise die Ausweisung von Gewässerrandstreifen, können durch einen FLT unterstützt werden.

Zwei Karten des selben Gebietes mit farblich markierten Flächen, die ein vorher-nachher Bild eines Landtausches zeigen.

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen zum FLT inklusive der Möglichkeiten zur Antragsstellung. 

Wann kann ich einen FLT beantragen?

  • Wenn es sich um ländliche Grundstücke handelt.
  • Wenn ich Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer oder bevollmächtigte Person einer der beabsichtigten Tauschgrundstücke bin.
  • Wenn alle Tauschpartnerinnen und Tauschpartner mit dem FLT einverstanden sind.
  • Wenn ich mit dem Tausch eines der folgenden Ziele verfolge: 
    • Verbesserung der Agrarstruktur
    • Naturschutz
    • Landschaftsschutz 

Welche Vorteile bietet mir ein FLT?

  • Das Verfahren ist behördengeleitet. Das heißt die Bezirksregierung übernimmt alle Verwaltungsaufgaben und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden.
  • Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern entstehen keine Kosten für
    • Notar,
    • Grundbuchänderung,
    • Grunderwerbsteuer (bei Wertgleichheit der Tauschflächen).

Wie lange dauert ein FLT?

Durchschnittlich wird ein FLT in einem Zeitfenster von circa neun Monaten durchgeführt (vom Antrag bis zur Berichtigung der Bücher).

Was kostet mich ein FLT und gibt es Fördermöglichkeiten?

  • Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
  • Anfallende Vermessungskosten sind von den Tauschpartnerinnen und Tauschpartnern zu tragen. Es besteht in der Regel eine Fördermöglichkeit von zurzeit 75 Prozent wenn:
    • die förderfähigen Ausgaben vorab durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger (dieser kann nicht Stadt oder Gemeinde sein) zu 100 Prozent gezahlt wurden,
    • mindestens eine Eigentümerin beziehungsweise ein Eigentümer oder eine Pächterin beziehungsweise ein Pächter der Tauschgrundstücke Land- oder Forstwirt ist (Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung der landwirtschaftlichen Alterskasse),
    • die Tauschgrundstücke in ländlich geprägten Orten oder Ortsteilen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegen.

Welche Informationen brauche Ich?

  • Persönliche Daten der Tauschpartner 
    (Name, Geburtsname, Geburtstag, Anschrift, Erreichbarkeit)
  • Angaben zu den Tausch-Flurstücken 
    (Gemarkung, Flur, Flurstück, Nutzungsart, Fläche, Eigentumsverhältnisse, Grundbuch)
  • Informationen zum Tausch 
    (zum Beispiel Gründe, Vermessung erforderlich, Flächen wertgleich oder finanzieller Ausgleich)

Für einen verzögerungsfreien Ablauf beschreiben Sie den Tausch bitte so detailliert wie möglich, gegebenenfalls mithilfe von Zeichnungen. 

Wie stelle ich einen Antrag auf FLT?

Sie können über das NRW Serviceportal einen Antrag stellen. Der folgende Link führt Sie direkt zum Antrag des FLT der Bezirksregierung Arnsberg. Bitte wählen Sie als Ort die Stadt, in der die meisten Tauschflächen liegen aus.

Zum Antrag auf Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch

Eine Kurzanleitung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erläuterungen zum Online-Antrag finden Sie hier. Darin ist der Antrag mitsamt den abgefragten Daten im Wesentlichen beschrieben.

Falls Sie den FLT lieber per E-Mail beantragen möchten, schicken Sie uns bitte eine Nachricht mit den benötigten Informationen inklusive einer detaillierten Beschreibung des Tausches an die folgende E-Mail-Adresse: eingaenge33@bra.nrw.de.