Weißbachtal
Wo liegt die Flurbereinigung?
Kreis Siegen-Wittgenstein, Gemeinde Wilnsdorf (Gebietskarte)
Wie groß ist die Flurbereinigung?
180 Hektar
Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?
Circa 350 Grundstückseigentümer*innen nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Weißbachtal.
Was bisher geschah
- Antrag der Nordrhein-Westfalen-Stiftung auf Einleitung einer Flurbereinigung zum Zwecke der Sicherung von Flächen für den Naturschutz 2013
- Einleitung der Flurbereinigung 2014
- Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2015
- Grunderwerb naturschutzwürdiger Flächen (mit sofortigem Besitzübergang und Geldausgleich) und Tausch von Grundstücken innerhalb der Naturschutzgebiete gegen Grundstücke außerhalb der Naturschutzgebiete seit 2014
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
Bereitstellung von Flächen für den Naturschutz
NSG Weißbachtal (6 ha)
NSG Gilsbachtal (5 ha)
NSG Lippe (verschiedene) (10 ha)
(Stand Juli 2020)
Projektbeschreibung
Verfahrensart
Die Flurbereinigung Weißbachtal ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz
Ziele
Agrarstrukturverbesserung, Maßnahmen der Landentwicklung, Lösung von Landnutzungskonflikten, Maßnahmen des Naturschutzes, des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, der Landschaftspflege und der Gestaltung des Landschaftsbildes.
Naturschutz
- Ziel ist es, durch Bodenordnung überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen für Zwecke des Naturschutzes durch Erwerb (§ 52 FlurbG) und Tausch in das Eigentum der NRW-Stiftung zu überführen und damit die Schutzziele für die Naturschutzgebiete zu sichern.
- Die Schutzgebiete zeichnen sich durch die Vielfalt und die Verzahnung wertvoller Lebensräume aus, so zum Beispiel naturnahe, dynamische Bachabschnitte, großflächige strukturreiche Nass- und Feuchtwiesen sowie Borstgrasrasen und magere Mähwiesen und ‑weiden an den Talhängen.
- Lösung von Landnutzungskonflikten zwischen den ortsansässigen Landwirten und Naturschutz.
Land- und Forstwirtschaft
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft durch Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen.
- Zweckmäßige Gestaltung von Grundbesitz nach Lage, Form und Größe.
- Verbesserung der forstwirtschaftlichen Verhältnisse durch Flächentausche, Arrondierung von Waldflächen.
Wie wird das Projekt finanziert?
Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Den Eigenanteil von 20 Prozent tragen die jeweils begünstigten Teilnehmer(innen) bei den Wegebaumaßnahmen und Vermessungskosten. Die finanziellen Mittel für die Bereitstellung von Flächen für den Naturschutz werden von der NRW-Stiftung zur Verfügung gestellt.
Die Ausführungskosten belaufen sich auf ca. 100.000 Euro.
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