Netphen-Sohlbach
Wo liegt die Zusammenlegung?
Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Netphen (Gebietskarte)
Wie groß ist die Zusammenlegung?
19 Hektar
Wer nimmt an der Zusammenlegung teil?
4 Teilnehmer*innen:
Die Waldgenossenschaften Haubergsgenossenschaft Sohlbach Komplex B, die Waldgenossenschaft Haubergsgenossenschaft Sohlbach Komplex C und die Anteilberechtigten der vorgenannten Waldgenossenschaften.
Was bisher geschah
- Einleitung der Zusammenlegung 2022
- Wertermittlung 2023
- Planwunsch 2024
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Vorlage Zusammenlegungsplan 2025
- Ausführungsanordnung 2025
- Neugründung Waldgenossenschaft 2026
- Schlussfeststellung 2026
Projektbeschreibung
Verfahrensart
Zusammenlegungsverfahren nach § 26 Gemeinschaftswaldgesetz
Ziele und Maßnahmen
Die beiden Waldgenossenschaften Sohlbach B und Sohlbach Komplex C werden zusammengelegt und es ergeben sich dadurch folgende Verbesserungen und Vorteile:
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Forstwirtschaft
Für die Waldgenossenschaften ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:
- Nur noch ein Vorstand und eine Kassenführung sind erforderlich.
- Nur noch ein Lagerbuch muss geführt werden.
- Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich eine zweckmäßigere Betriebsgröße.
- Durch die Größe des Eigentums wird das Betriebsrisiko gemindert (z.B. bei Windwurfschäden).
- Ein neuer und aktueller Eigentumsnachweis entsteht.
Wie wird das Projekt finanziert?
Die Kosten für die Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten).
Ansprechpartner*innen
Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Martin Klein
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Thomas Klöckner
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