Bezirksregierung
Arnsberg

Netphen-Sohlbach

Wo liegt die Zusammenlegung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Netphen (Gebietskarte)

Wie groß ist die Zusammenlegung?

19 Hektar

Wer nimmt an der Zusammenlegung teil?

4 Teilnehmer*innen:

Die Waldgenossenschaften Haubergsgenossenschaft Sohlbach Komplex B, die Waldgenossenschaft Haubergsgenossenschaft Sohlbach Komplex C und die Anteilberechtigten der vorgenannten Waldgenossenschaften.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Zusammenlegung 2022
  • Wertermittlung 2023 
  • Planwunsch 2024

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Vorlage Zusammenlegungsplan 2025
  • Ausführungsanordnung 2025
  • Neugründung Waldgenossenschaft 2026
  • Schlussfeststellung 2026

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Zusammenlegungsverfahren nach § 26 Gemeinschaftswaldgesetz

Ziele und Maßnahmen

Die beiden Waldgenossenschaften Sohlbach B und Sohlbach Komplex C werden zusammengelegt und es ergeben sich dadurch folgende Verbesserungen und Vorteile:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Forstwirtschaft

Für die Waldgenossenschaften ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:

  • Nur noch ein Vorstand und eine Kassenführung sind erforderlich.
  • Nur noch ein Lagerbuch muss geführt werden.
  • Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich eine zweckmäßigere Betriebsgröße.
  • Durch die Größe des Eigentums wird das Betriebsrisiko gemindert (z.B. bei Windwurfschäden).
  • Ein neuer und aktueller Eigentumsnachweis entsteht.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für die Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). 

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Britta Humme-Lips
Vera Dunsche
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Martin Klein
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Thomas Klöckner