Bezirksregierung
Arnsberg

Herzhausen

Wo liegt die Zusammenlegung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Netphen (Gebietskarte)

Wie groß ist die Zusammenlegung?

334 Hektar

Wer nimmt an der Zusammenlegung teil?

Circa 60 Teilnehmer*innen:
Die Waldgenossenschaften Haubergsgenossenschaft Herzhausen Komplex A, Haubergsgenossenschaft Herzhausen Komplex B und Haubergsgenossenschaft Herzhausen Komplex C, die Anteilberechtigten der vorgenannten Waldgenossenschaften und weitere Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der dem Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke sind Teilnehmer des Zusammenlegungsverfahrens.

Was bisher geschah?

  • Einleitung der Flurbereinigung 2022
  • Wegebauplanung 2023
  • Wegebau Teil 1 2024

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Wegebau Teil 2 2025
  • Wertermittlung 2025
  • Planwunschtermin 2026
  • Aufstellung Zusammenlegungsplan 2026
  • Ausführungsanordnung 2027
  • Neugründung Waldgenossenschaft 2028
  • Schlussfeststellung 2029

Verfahrensart

Zusammenlegungsverfahren nach § 26 Gemeinschaftswaldgesetz

Ziele und Maßnahmen

Die drei Waldgenossenschaften Herzhausen Komplexe, A, B und C werden zusammengelegt und es ergeben sich dadurch folgende Verbesserungen und Vorteile:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Forstwirtschaft

Für die Waldgenossenschaften ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:

  • Nur noch ein Vorstand und eine Kassenführung sind erforderlich.
  • Nur noch ein Lagerbuch muss geführt werden.
  • Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich eine zweckmäßigere Betriebsgröße.
  • Durch die Größe des Eigentums wird das Betriebsrisiko gemindert (z. B. bei Windwurfschäden).
  • Ein neuer und aktueller Eigentumsnachweis entsteht.
  • Die Gemengelagen zwischen städtischen und genossenschaftlichen Flächen wird aufgelöst.
  • Die Erschließung der Waldfläche wird durch Wegeausbau verbessert.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Kosten für den Wegebau und die Vermessung (Ausführungskosten) werden zu 85 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Ausführungskosten belaufen sich auf ca. 620.000 Euro. Da die Wegeplanung umfangreicher ist, wurde ein Teil des Wegebaus in 2024 über forstliche Förderung gebaut. Die Gesamtkosten des Wegebaus belaufen sich auf ca. 800.000 Euro.

Der Eigenanteil für den Wegeausbau wird von den alten Herzhäuser Waldgenossenschaften, der Stadt Netphen, dem Kreis Siegen-Wittgenstein und einzelnen benachbarten Waldgenossenschaften übernommen. Den Eigenanteil an den Vermessungen im Rahmen von Arrondierungen übernehmen die jeweiligen Privateigentümer und die angrenzenden alten Waldgenossenschaften.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Britta Humme-Lips
Daniel Reemann
Björn Müller
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft