Bezirksregierung
Arnsberg

Wiederstein

Wo liegt die Zusammenlegung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Gemeinde Neunkirchen (Gebietskarte)

Wie groß ist die Zusammenlegung?

461 Hektar

Wer nimmt an der Zusammenlegung teil?

Waldgenossenschaft Hauberg Wiederstein
Waldgenossenschaft Rensdorfer Hochwald
Waldgenossenschaft Scheelenberger
Waldgenossenschaft Nassau-Dillenburger

Was bisher geschah

  • Einleitung der Zusammenlegung, Wahl des Vorstandes 2009
  • 7 km Neubau/Instandsetzung von Forstwegen (Bauvolumen ca. 128.000 Euro) 2009
  • 7 km Neubau/Instandsetzung von Forstwegen (Bauvolumen ca. 190.000 Euro) 2010
  • 1 km Neubau/Instandsetzung von Forstwegen (Bauvolumen ca. 29.000 Euro) 2011
  • Holzbestandeswertermittlung für 4 Waldgenossenschaften 2011
  • Holzbestandeswertermittlung für Privatwaldflächen 2011
  • 2012-2016: Auf Grund der Ausweisung von eventuellen Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen konnte die Anspruchsberechnung für die Zuteilung von neuen Anteilen nicht abgeschlossen werden, da die Bodenwerte und Pachteinnahmen für die Bereitstellung von Flächen für Windkraftanlagen Einfluss auf den Wert der alten Waldgenossenschaften haben
  • Flächentausch der Waldgenossenschaft Hauberg Wiederstein mit der Waldgenossenschaft Zeppenfeld Nord und der Waldgenossenschaft Salchendorf 2014-2015
  • 2014 bis 2019: Arrondierung der neuen Waldgenossenschaft Wiederstein durch Erwerb von Privatwaldflächen und Tausch von Privatwaldflächen gegen Anteile. Flächenzuwachs ca. 26 ha.
  • Anspruchsberechnung für die Zuteilung der neuen Anteile 2019-2020
  • Abfrage Planwunsch 2020
  • neue Holzbestandeswertermittlung 2021
  • erneute Anspruchsberechnung und Abfrage Planwunsch 2022

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Ausarbeitung der Planwünsche
  • Aufstellung des Zusammenlegungsplans
  • Anschl. Bekanntgabe des Zusammenlegungsplans (gemeinsam mit Zusammenlegungsplan Zeppenfeld)
  • Ausführungsanordnung und Gründung neue WG
  • Schlussfeststellung

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Zusammenlegungsverfahren nach § 26 Gemeinschaftswaldgesetz

Ziele und Maßnahmen

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Forstwirtschaft

Für die Waldgenossenschaften ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:

  • Nur noch ein Vorstand und eine Kassenführung erforderlich.
  • Nur noch ein Lagerbuch muss geführt werden.
  • Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich eine zweckmäßigere Betriebsgröße.
  • Durch die Größe des Eigentums wird das Betriebsrisiko gemindert (z. B. bei Windwurfschäden).
  • Gleichmäßigere jährliche Erträge sind zu erwarten.
  • Aufmass und Abrechnungen beim Holzverkauf werden vereinfacht.
  • Verbesserung der Walderschließung durch Waldwegebau.
  • Es entsteht ein neuer und aktueller Eigentumsnachweis.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Verfahrenskosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Für die Teilnehmer fallen keine Kosten an. Im Zuge von Wegebaumaßnahmen und Vermessungen sind von den Waldgenossenschaften Eigenleistungen zu erbringen. Die Förderung der Wegebaumaßnahmen erfolgt über das Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein mit einem Fördersatz von 70 Prozent einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Markus Knebel
Lutz Weigelt
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft