Bezirksregierung
Arnsberg

Womelsdorf

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Gemeinde Erndtebrück (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

1095 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 700 Grundstückseigentümer*innen nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung.

Was bisher geschah

  • Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens 2017
  • Vorstandswahl und Erarbeitung eines Wegekonzeptes 2018
  • Grundsatz- und Landschaftstermin, 3 km Vorgezogener Wegebau, Informationsveranstaltungen zur Dorferneuerung und Einleitung 2019
  • Aufstellung und Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes 2020
  • Tlw. Ausbau Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG) 2021/2022
  • Planungen zur Dorferneuerung in Womelsdorf 2021
  • Beginn der Aufmessung der Wege und Gewässer 2021
  • Aufstellung und Genehmigung der 1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes 2022 (Dorferneuerung Womelsdorf)

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

Beginn der Ortslagenregulierung Birkelbach 

Ausbau Dorferneuerung Womelsdorf

Planungen zur Dorferneuerung in Birkelbach 

Aufstellung und Genehmigung der 2. Änderung des Wege- und Gewässerplanes (Dorferneuerung Birkelbach)

  • Weitere Aufmessung und Auswertung der Wege und Gewässer
  • Wertermittlung, Grundsätze für die Neugestaltung
  • Planwunsch
  • Weiter Ortslagenregulierung im Bereich Womelsdorf / Birkelbach
  • Aufmessung und Auswertung der Wege und Gewässer
  • Zuteilungsentwurf
  • Vorläufige Besitzeinweisung
  • Vorlage des Flurbereinigungsplanes

Projektbeschreibung

Das Verfahrensgebiet liegt nördlich der Ortschaft Erndtebrück und umschließt die Ortsteile Birkelbach und Womelsdorf. Im Westen wird das Gebiet in Nord-Süd-Richtung von den Verkehrsachsen der eingleisigen Bahntrasse (Zugverbindung Erndtebrück – Bad Berleburg) und der Landstraße L 720 durchquert. Dazwischen liegt das Flusstal der Eder. Die Kreisstraße K 49 quert das Gebiet in Ost-West-Richtung und im Süden stellt die Bundesstraße B 62 die Verfahrensgrenze dar. Das Flurbereinigungsgebiet besteht zu ca. 2/3 aus landwirtschaftlich und zu ca. 1/3 aus forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

Verfahrensart und Ziele

Die Flurbereinigung Womelsdorf ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Maßnahmenschwerpunkte des Flurbereinigungsverfahrens sind die Agrarstrukturverbesserung sowie Maßnahmen der Landentwicklung, der Lösung von Landnutzungskonflikten, des Naturschutzes, des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, der Landschaftspflege und der Gestaltung des Landschaftsbildes. Das Flurbereinigungsverfahren dient der Entwicklung des ländlichen Raums im Sinne des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014 - 2020“ und unterstützt damit die LEADER-Region Wittgenstein. Das Verfahren dient ebenfalls der Umsetzung der WRRL und im Rahmen der Möglichkeiten der Ziele des Landschaftsplans und der Dorfentwicklung. Insbesondere:

  • Modernisierung des vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes und Schaffung einer bedarfsgerechten Wald- und Felderschließung für eine land- und forstwirtschaftliche Strukturverbesserung unter Beachtung der Belange des Umweltschutzes, des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
  • Verbesserung der Eigentums-, Besitz- und Nutzungsstrukturen durch Arrondierung der Bewirtschaftungseinheiten und Schaffung zweckmäßiger Grundstückszuschnitte.
  • Beitrag zur Existenzsicherung der wirtschaftenden Betriebe aufgrund möglicher Einsparung von Arbeitszeit und Maschinenkosten durch zweckmäßige Neustrukturierung des Flurbereinigungsgebietes.
  • Ordnung der rechtlichen Verhältnisse an den Grundstücken.
  • Nach Möglichkeit Umsetzung von Maßnahmen des Konzeptes der naturnahen Entwicklung der oberen Eder (gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)) und des Landschaftsplanes.
  • Entwicklung von Natur und Kulturlandschaft in verschiedenen Bereichen sowie Förderung der Naherholung. Geeignete Maßnahmen der LEADER Region „Wittgenstein“ können durch das Flurbereinigungsverfahren begleitet bzw. umgesetzt werden.
  • Die Möglichkeit zur Ortslagenregulierung und zu Dorfentwicklungsmaßnahmen in den Ortslagen Womelsdorf und Birkelbach

Bodenordnung

  • Grundstücksflächen werden neu geordnet nach zweckmäßigen Grundsätzen, insbesondere durch Zusammenlegung / Arrondierung von Flächen und Flächenausweisung für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Im Flurbereinigungsgebiet wurden in 2019 bereits 3 km landwirtschaftliche Wege in einer vorgezogenen Maßnahme ausgebaut.
  • Der Schwerpunkt des geplanten Flurbereinigungsverfahrens liegt auf der Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse. Das Wirtschaftswegenetz entspricht weder in seinem Ausbaustandard noch seiner Wegedichte den modernen land- und forstwirtschaftlichen Ansprüchen. Das Wegenetz ist daher auch eng verknüpft mit der noch zu erfolgenden Neuordnung im späteren Verfahrensverlauf und stellt das Grundgerüst für eine arrondierte und zweckmäßig geschnittene Neuzuteilung der Eigentumsflächen dar.
    Unter Berücksichtigung dieser Aspekte werden zur Verbesserung des Wegenetzes in den geplanten Wegebaumaßnahmen ca. 12,8 km land- und forstwirtschaftliche Wege ausgebaut und ca. 1,7 km forstwirtschaftliche Wege neu gebaut. Der Neubau dient dem Lückenschluss des Wegenetzes in Bereichen, in denen dieses eine unzureichende Erschließung der forstwirtschaftlichen Flächen aufweist
  • Landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen wurden zu größeren Einheiten zusammengelegt.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

Maßnahmen des Landschaftsplans und des Konzeptes der naturnahen Entwicklung der oberen Eder im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (WRRL) werden berücksichtigt und nach Möglichkeit umgesetzt. So können im Flurbereinigungsverfahren ökologische Verbesserungen an der Eder und tlw. auch deren Zuflüsse erreicht werden. Dabei überdeckt das Verfahrensgebiet die Zielkulisse des vormaligen Flurbereinigungsverfahrens Ederaue-Erndtebrück.

Darüber hinaus ist es auch Ziel, Natur und Kulturlandschaft in verschiedenen Bereichen zu entwickeln. Ebenso sollen Naherholung und Tourismus gefördert werden. Geeignete Maßnahmen der LEADER Region „Wittgenstein“ können durch das Flurbereinigungsverfahren begleitet bzw. umgesetzt werden.

Dorferneuerung

In den kommenden Jahren sind Dorferneuerungsmaßnahmen in den Ortschaften Womelsdorf und Birkelbach geplant. Zielsetzung der Maßnahmen werden eine verbesserte Verkehrsführung, die Entsiegelung von Flächen, Steigerung der Lebensqualität, Verschönerung des Wohnumfeldes sowie eine Verbesserung des Ortsbildes und der dorfökologischen Verhältnisse sein.  Die Grundstücksgrenzen in den Ortslagen Womelsdorf und Birkelbach werden im Laufe des Flurbereinigungsverfahrens im erforderlichen Umfang reguliert und neu vermessen. Darüber hinaus wurde in beiden Ortschaften jeweils ein möglicher Gestaltungsbereich festgelegt und je ein Gestaltungsentwurf vorgelegt. Als Planungsgrundlage dient insbesondere das Integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gemeinde Erndtebrück. Die Genehmigungsplanung für Womelsdorf, als 1. Änderung des Wege- und Gewässerplan gem. § 41 FlurbG, erfolgt 2022 und die Durchführung ab Ende2022

Gewässerentwicklung

Im Flurbereinigungsverfahren werden Maßnahmen des Landschaftsplans und des Konzeptes der naturnahen Entwicklung der oberen Eder im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (WRRL) berücksichtigt und nach Möglichkeit umgesetzt. So können im Flurbereinigungsverfahren ökologische Verbesserungen an der Eder und tlw. auch deren Zuflüsse erreicht werden. Dabei überdeckt das Verfahrensgebiet die Zielkulisse des vormaligen Flurbereinigungsverfahrens Ederaue-Erndtebrück, in welchem dafür ein Flächenpool angelegt wurde, aus dem angekaufte Flächen aktuell in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Im Flurbereinigungsverfahren können Uferrandstreifen entlang der Eder, aber auch kleinerer Nebenbäche aus der Bewirtschaftung genommen und gesichert werden oder einer extensiven Bewirtschaftung zugeführt werden. Auch können gewässerbauliche Renaturierungsmaßnahmen an der Eder umgesetzt werden. Für beide Vorhaben ist eine Flächenbereitstellung notwendig. Entsprechende Maßnahmen werden daher erst im späteren Verfahrensverlauf oder nach der Neuzuteilung des Verfahrensgebietes geplant und durchgeführt

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Gemeinde Erndtebrück beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 20 Prozent.

  • Ausführungskosten 1.816.000 Euro
  • Beiträge Teilnehmergemeinschaft 363.250 Euro

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Louisa Wyneken
Jörn Klarfeld
Caroline Horn
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft