Hilchenbach B 62 (geplant)
Wo liegt die Flurbereinigung?
Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Hilchenbach und Gemeinde Erndtebrück (Gebietskarte)
Wie groß ist die Flurbereinigung?
699 ha. Die endgültige Größe steht erst nach endgültiger Gebietsabgrenzung fest.
Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?
Circa 80 Grundstückseigentümer*innen, außerdem Bewirtschafter*innen landwirtschaftlicher Flächen, Inhaber*innen von Rechten werden ebenfalls beteiligt (Nebenbeteiligte).
Was bisher geschah
- Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer und Landwirte Januar 2016
- Workshop mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Landwirten Februar 2016
- Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer*innen über Ziele und Kosten der Flurbereinigung im November 2021
- Formelle Beteiligung der Behörden und Institutionen März 2022
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Zurzeit wird die Einleitung des Verfahrens vorbereitet
- Einleitung des Verfahrens nach Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW
Projektbeschreibung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den Ausbau der Bundesstraße 62 von Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück-Grünewald mit Anlage einer Dreistreifigkeit (Überholspuren) und Bahnübergangsbeseitigung „Altenteich“. Die Bezirksregierung Arnsberg und der Landesbetrieb Straßenbau NRW haben die Absicht, mit einem Flurbereinigungsverfahren den geplanten Ausbau zu begleiten.
Verfahrensart
Die Flurbereinigung Hilchenbach B 62 wird als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz durchgeführt werden.
Ziele und Maßnahmen
Ziel der Flurbereinigung ist es, den Landverlust, der durch die Straßenplanung verursacht wird, auf eine größere Zahl von Eigentümern zu verteilen und somit die Belastung für den Einzelnen zu mildern. Darüber hinaus werden die entstehenden landeskulturellen Nachteile durch die Zerschneidung der Landschaft, der ländlichen Infrastruktur und der Eigentumsstruktur gemildert. Dies wird mit der Neuordnung der Flächen und der Anpassung des vorhandenen Wegenetzes im Rahmen der Flurbereinigung erreicht.
Wie wird das Projekt finanziert?
Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW getragen.
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