Irmgarteichen
Wo liegt die Zusammenlegung?
Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Netphen (Gebietskarte)
Wie groß ist die Zusammenlegung?
119 Hektar
Wer nimmt an der Zusammenlegung teil?
Circa 60 Teilnehmer*innen:
Die Waldgenossenschaften Haubergsgenossenschaft Irmgarteichen Komplex A, Haubergsgenossenschaft Irmgarteichen Komplex B, Die Anteilberechtigten an der Gesamthandsgemeinschaft „Waldgenossenschaft Irmgarteichen D Altsohlstätten“, Haubergsgenossenschaft Irmgarteichen Komplex E, die Anteilberechtigten der vorgenannten Waldgenossenschaften und weitere Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der dem Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke sind Teilnehmer des Zusammenlegungsverfahrens.
Was bisher geschah
- Einleitung der Zusammenlegung 2019
- Vermessungen zur Klärung von Eigentumsfragen 2020
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Ausführungsanordnung für 2022 geplant
- Schlussfeststellung für 2024 geplant
Projektbeschreibung
Verfahrensart
Zusammenlegungsverfahren nach § 26 Gemeinschaftswaldgesetz
Ziele und Maßnahmen
Die vier Waldgenossenschaften Irmgarteichen Komplexe, A, B, D, und E werden zusammengelegt und es ergeben sich dadurch folgende Verbesserungen und Vorteile:
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Forstwirtschaft
Für die Waldgenossenschaften ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:
- Nur noch ein Vorstand und eine Kassenführung sind erforderlich.
- Nur noch ein Lagerbuch muss geführt werden.
- Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich eine zweckmäßigere Betriebsgröße.
- Durch die Größe des Eigentums wird das Betriebsrisiko gemindert (z. B. bei Windwurfschäden).
- Ein neuer und aktueller Eigentumsnachweis entsteht.
- Die Gemengelagen zwischen städtischen und genossenschaftlichen Flächen wird aufgelöst.
- Eigentumsfragen zwischen Genossenschaft und Privateigentümern werden geklärt.
- Die Erschließung der Waldfläche wird durch Wegeausbau verbessert.
Wie wird das Projekt finanziert?
Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Kosten für den Wegebau und die Vermessung (Ausführungskosten) werden zu 70 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Die Ausführungskosten belaufen sich auf 114.285,71 Euro. Der Eigenanteil für den Wegeausbau wird von der neu entstehenden Waldgenossenschaft übernommen. Den Eigenanteil an den Vermessungen zur Klärung von Eigentumsfragen übernehmen Private und die Stadt Netphen.
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