Bezirksregierung
Arnsberg

Irmgarteichen GWG

Wo liegt die Zusammenlegung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Netphen (Gebietskarte)

Wie groß ist die Zusammenlegung?

119 Hektar

Wer nimmt an der Zusammenlegung teil?

Circa 60 Teilnehmer*innen: Die Waldgenossenschaften Haubergsgenossenschaft Irmgarteichen Komplex A, Haubergsgenossenschaft Irmgarteichen Komplex B, Die Anteilberechtigten an der Gesamthandsgemeinschaft „Waldgenossenschaft Irmgarteichen D Altsohlstätten“, Haubergsgenossenschaft Irmgarteichen Komplex E, die Anteilberechtigten der vorgenannten Waldgenossenschaften und weitere Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der dem Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke sind Teilnehmer des Zusammenlegungsverfahrens.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Zusammenlegung 2019
  • Vermessungen zur Klärung von Eigentumsfragen 2020
  • Offenlage und Anhörung Zusammenlegungsplan 2024

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Ausführungsanordnung 2025
  • Neugründung der Waldgenossenschaft 2025
  • Schlussfeststellung 2026

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Zusammenlegungsverfahren nach § 26 Gemeinschaftswaldgesetz

Ziele und Maßnahmen

Die vier Waldgenossenschaften Irmgarteichen Komplexe, A, B, D, und E werden zusammengelegt und es ergeben sich dadurch folgende Verbesserungen und Vorteile:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Forstwirtschaft 

Für die Waldgenossenschaften ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:

  • Nur noch ein Vorstand und eine Kassenführung sind erforderlich.
  • Nur noch ein Lagerbuch muss geführt werden.
  • Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich eine zweckmäßigere Betriebsgröße.
  • Durch die Größe des Eigentums wird das Betriebsrisiko gemindert (z. B. bei Windwurfschäden).
  • Ein neuer und aktueller Eigentumsnachweis entsteht.
  • Die Gemengelagen zwischen städtischen und genossenschaftlichen Flächen wird aufgelöst.
  • Eigentumsfragen zwischen Genossenschaft und Privateigentümern werden geklärt.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Ausführungskosten belaufen sich auf 14.285,71 Euro. Den Eigenanteil an den Vermessungen zur Klärung von Eigentumsfragen übernehmen Private und die Stadt Netphen.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Britta Humme-Lips
Vera Dunsche
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft