Beienbach
Wo liegt die Zusammenlegung?
Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Netphen (Gebietskarte)
Wie groß ist die Zusammenlegung?
190 Hektar
Wer nimmt an der Zusammenlegung teil?
Circa 80 Teilnehmer*innen: Die Waldgenossenschaften „Waldgenossenschaft Beienbach (Hauberg) Komplex A“, die „Waldgenossenschaft Beienbach Komplex B“, die Anteilberechtigten dieser Waldgenossenschaften, weitere Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der dem Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke sind Teilnehmer des Zusammenlegungsverfahrens Beienbach.
Was bisher geschah
- Einleitung der Zusammenlegung 2018
- Offenlage des Zusammenlegungsplans 2020
- Ausführungsanordnung 2020
- Schlussfeststellung 2021
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
Das Verfahren ist beendet.
Projektbeschreibung
Verfahrensart
Zusammenlegungsverfahren nach § 26 Gemeinschaftswaldgesetz
Ziele und Maßnahmen
Die Waldgenossenschaften Beienbach (Hauberg) Komplex A und Beienbach Komplex B werden zusammengelegt und es ergeben sich dadurch folgende Verbesserungen und Vorteile:
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Forstwirtschaft
Für die Waldgenossenschaften ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:
- Nur noch ein Vorstand und eine Kassenführung sind erforderlich.
- Nur noch ein Lagerbuch muss geführt werden.
- Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich eine zweckmäßigere Betriebsgröße.
- Durch die Größe des Eigentums wird das Betriebsrisiko gemindert (z. B. bei Windwurfschäden).
- Ein neuer und aktueller Eigentumsnachweis entsteht.
Wie wird das Projekt finanziert?
Alle Kosten werden vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Zusätzlich wurden im Verfahren einige Vermessungen durchgeführt um Wegeeigentum zwischen der Stadt und der neu entstehenden Waldgenossenschaft zu regeln. Die Verfahrenskosten wurden vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, die Ausführungskosten von der Stadt Netphen.
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