Bezirksregierung
Arnsberg

Eigenkapital - Finanzplan

Eigenkapital

Unter Eigenkapital versteht man die Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden sowie den Sonderposten. Nach § 41 Gemeindehaushaltsverordnung untergliedert sich das kommunale Eigenkapital in die allgemeine Rücklage, die Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage sowie den Jahresüberschuss bzw. den Jahresfehlbetrag. Jahresüberschüsse erhöhen das Eigenkapital, wohingegen Jahresfehlbeträge dieses vermindern.

Finanzplan

Der Finanzplan ist die Planungskomponente zur Finanzrechnung und Bestandteil des Haushaltsplans. In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Sie bildet die Liquiditätssituation der Gemeinde ab.