Bezirksregierung
Arnsberg

Haushalt - Haushaltsplan

Haushalt

Der Haushalt ist im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) produktorientiert gegliedert. Jeder Kommunalhaushalt kann bis zu 17 vorgeschriebene Produktbereiche abbilden. Darunter kann individuell weiter in Produktgruppen und Produkte gegliedert werden.

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist gemäß § 78 Gemeindeordnung ein Teil der Haushaltssatzung die vom Rat bzw. Kreistag beschlossen wird. Er ist gemäß § 79 Gemeindeordnung die Zusammenstellung der im Haushaltsjahr veranschlagten Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen und besteht gemäß § 1 Kommunalhaushaltsverordnung aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen und gegebenenfalls dem Haushaltssicherungskonzept. Darüber hinaus sind ihm gemäß § 1 Kommunalhaushaltsverordnung verschiedene Anlagen, z. B. der Vorbericht und die Bilanz des Vorvorjahres beizufügen. Der Haushaltsplan ist im Innenverhältnis verbindlich für die Gemeinde, entfaltet jedoch gemäß § 79 Gemeindeordnung keine Außenwirkung.