Kreisumlage − Liquiditätskredit
Kreisumlage
Die allgemeine Kreisumlage gemäß § 56 Kreisordnung stellt im Rahmen des Finanzausgleiches zwischen den Kommunen und dem Kreis die Haupteinnahmequelle des Kreises dar. Eine Erhöhung des von den Kreisen jährlich festzusetzenden Umlagesatzes der Kreisumlage unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde.
Liquiditätskredit
Als Kredit zur Sicherung der Liquidität (früher: Kassenkredit) werden Kreditaufnahmen der Kommunen bezeichnet, die den Kommunen zur Sicherung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs der öffentlichen Kassenwirtschaft dienen.