Schritt 1: Vorläufige Risikobewertung und Ermittlung der Risikogewässer
In dem ersten Schritt müssen nach § 73 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zunächst die Gewässer (Risikogewässer) bestimmt werden, an denen ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht (Risikogebiet). Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit.
Dieser Schritt war erstmalig bis zum 22. Dezember 2011 zu erarbeiten. Im Laufe des 2. Zyklus ist die vorläufige Risikobewertung überarbeitet worden. Im Ergebnis des 2. Zyklus wurde für Nordrhein-Westfalen bei 438 Gewässern mit einer Länge von rund 6.000 Kilometern ein erhebliches Hochwasserrisiko festgestellt.
Auf den Regierungsbezirk Arnsberg entfallen hiervon 122 Gewässer mit einer Länge von etwa 1.340 Kilometern. Bei der Überprüfung der Risikogewässer-Kulisse im 2. Zyklus im Regierungsbezirk Arnsberg haben sich keine Veränderung gegenüber dem 1. Zyklus ergeben. Derzeit findet die Überprüfung im Rahmen des 3. Zyklus statt. Die aktualisierte Risikobewertung wird demnächst veröffentlicht.
Die Risikogewässer im Regierungsbezirk Arnsberg im 2. Zyklus finden Sie in der beigefügten Karte.
Wie sind die Risikogewässer bei der vorläufigen Risikobewertung im ersten Zyklus ermittelt und bestimmt worden?
Die vorläufige Risikobewertung wurde im 1. Zyklus im Auftrag des Ministeriums landesweit von einem Ingenieur*innenbüro durchgeführt.
Mit Hilfe einer einheitlichen vereinfachten Rechenmethode wurden die Gewässer bestimmt, an denen ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Von einem signifikanten Risiko spricht man dann, wenn ein Schaden von mehr als 500.000 Euro bei einer Überflutung, z. B. in einer Ortslage, entsteht. Es ist angenommen worden, dass ein entsprechendes Schadenspotential erreicht ist, sobald mehr als 10 Häuser vom Hochwasser betroffen sind (10 betroffene Häuser mit Schaden je 50.000 Euro). Des Weiteren wurden Gewässer, an denen sich Industrie-Anlagen (IED-Anlagen) befinden, die umweltgefährdende Stoffe einsetzen und daher geeignet sind, die Umwelt nachhaltig zu schädigen, als Risikogewässer eingestuft.
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