Schritt 1: Risikobewertung und Ermittlung der Risikogewässer
In dem ersten Schritt müssen nach § 73 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zunächst die Gewässer bestimmt werden, an denen ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht (Risikogebiet bzw. Risikogewässer). Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, Sachwerte und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die bestimmten Risikogebiete definieren die Gebiete, die im weiteren Verlauf des Hochwasserrisikomanagementprozesses näher betrachtet werden.
Dieser Schritt war erstmalig bis zum 22. Dezember 2011 zu erarbeiten. Bei der Überprüfung der Risikogewässer-Kulisse im 2. Zyklus haben sich im Regierungsbezirk Arnsberg keine Veränderungen gegenüber dem 1. Zyklus ergeben. Ende 2024 wurde die erneute Ermittlung der Risikogewässer im Rahmen des 3. Zyklus der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie abgeschlossen. Im Ergebnis wurde für Nordrhein-Westfalen bei 456 Gewässern mit einer Länge von insgesamt 6.029 km ein erhebliches Hochwasserrisiko festgestellt.
Auf den Regierungsbezirk Arnsberg entfallen hiervon 128 Gewässer mit einer Gesamtlänge von etwa 1450 km. Drei Gewässer wurden im Vergleich zum 1. Zyklus aufgrund der Betroffenheit beim Hochwasserereignis im Juli 2021 zur Kulisse hinzugefügt: die Nette, der Holthauser Bach und die Deitenbecke, die sich alle drei im Einzugsgebiet der Lenne befinden.
Die Risikogewässer im Regierungsbezirk Arnsberg im 3. Zyklus sowie die Änderungen vom 2. zum 3. Zyklus sind in der beigefügten Karte dargestellt.
Vorgehensweise bei der Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung im 3. Zyklus
In NRW erfolgte die Überprüfung und Aktualisierung der aus dem 2. Zyklus bestehenden Risikogewässerkulisse entsprechend dem zwischen dem Umweltministerium (MUNV) und den Bezirksregierungen vereinbarten und auf den LAWA-Empfehlungen beruhenden Vorgehen. Wesentliche Anlässe für Aktualisierungen der Risikobewertung sind Veränderungen in den jeweiligen fachlichen Grundlagen mit Bezug zu den genannten Schutzgütern sowie Erfahrungen aus vergangenen Hochwasserereignissen, hier insbesondere das Hochwasserereignis aus Juli 2021.
Der Risikobewertung zugrunde liegende Kriterien und fachliche Grundlagen sind beispielsweise:
- Überschreitung von Signifikanzschwellen des monetären Schadenspotenzials
- Industrie-Anlagen (IED- und PRTR-Anlagen), die sich am Gewässer befinden und umweltgefährdenden Stoffen einsetzen
- Schutzgebiete
- Gefährdung von Kulturgütern und -objekten
Die ausführliche Dokumentation zur "Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung im 3. Zyklus der EU-HWRM-RL sowie Aktualisierung der Risikogewässer“ in NRW von Dezember 2024 sowie weitere Informationen sind auf der Flussgebiete NRW-Website zu finden.
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