Strategische Umweltprüfung, Information und öffentliche Beteiligung im HWRM
Für die Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) (§75 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) ist je Flussgebietseinheit eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen (vgl. §35 UVPG) und in Form eines Umweltberichts zu dokumentieren. Hierbei ist die Öffentlichkeit und die Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu beteiligen (gem. §§ 41 und 42 UVPG).
Nordrhein-Westfalen wirkt bei den folgenden vier Hochwasserrisikomanagementplänen mit, d. h. es müssen vier SUP durchgeführt werden:
- Flussgebietseinheit Rhein
- Flussgebietseinheit Weser
- Flussgebietseinheit Maas
- Flussgebietseinheit Ems
Den Regierungsbezirk Arnsberg berühren die Flussgebietseinheit Rhein und die Flussgebietseinheit Weser.
Eine Informations- und Beteiligungspflicht bei der Aufstellung der HWRM-Pläne ist auch nach § 79 Abs. 1 WHG i.V.m. § 87 LWG gegeben.
Die eingehenden Stellungnahmen und Äußerungen sind bei der abschließenden Prüfung der Darstellungen und Bewertungen der Umweltberichte zu berücksichtigen (§43 UVPG) und das Ergebnis der Prüfung ist im weiteren Verfahren bei der Aufstellung der HWRM-Pläne einzubeziehen.
Die Annahme (oder Ablehnung) des jeweiligen HWRM-Planes ist nach Abschluss des Verfahrens öffentlich bekannt zu machen und es sind Informationen bereitzustellen, die eine Nachvollziehbarkeit der Berücksichtigung von eingegangenen Stellungnahmen und Äußerung ermöglicht (vgl. § 44 UVPG).
Die angenommenen HWRM-Pläne (des 1. Zyklus) mit den Umweltberichten sowie eine gemeinsame zusammenfassende Umwelterklärung sind seit dem 22. Dezember 2015 auf der Internetseite https://www.flussgebiete.nrw.de/hochwasserrisikomanagementplaene abrufbar.
2. Zyklus
Die Fortschreibung/Aktualisierung der HWRM-Pläne hat bis zum 22. Dezember 2021 zu erfolgen (gem. § 75 Abs. 6 WHG). Hierzu haben zuvor die Entwürfe der Umweltberichte zusammen mit den Entwürfen der HWRM-Pläne zur Einsicht für jedermann offen gelegen.
Die angenommenen HWRM-Pläne (des 2. Zyklus) mit den Umweltberichten sowie eine gemeinsame zusammenführende Umwelterklärung sind seit dem 22. Dezember 2021 auf der Internetseite https://www.flussgebiete.nrw.de/hochwasserrisikomanagementplaene abrufbar.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: