Unterschied zwischen Hochwassergefahrenkarten und Überschwemmungsgebieten
Was ist der Unterschied zwischen den Hochwassergefahrenkarten und den ordnungsbehördlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten?
Grundsätzlich sind die Hochwassergefahrenkarten von den durch Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebietskarten zu unterscheiden. Diese Tatsache kann oft nicht auf den ersten Blick nachvollzogen werden, so dass die Ursachen für die Unterschiede im Folgenden kurz erläutert werden.
Die Hochwassergefahrenkarten sind Teil der Hochwasserrisikomanagementpläne und haben einen informativen Charakter. Mit Hilfe der Karten können Sie erkennen, wo in Ihrer Region oder Ihrer Stadt konkrete Gefahren und Risiken durch Hochwasser bestehen und ab welchem Hochwasserereignis (hier Unterscheidung zwischen 3 Szenarien: 10-järiges, 100-jähriges oder extremes Hochwasserereignis) ggf. eine Betroffenheit besteht. Die Hochwassergefahrenkarten stellen zudem u.a. die Überschwemmungstiefen dar und sind deshalb bedeutsam für Bestrebungen in der Hochwasservorsorge, Gefahrenabwehr und im Katastrophenschutz. Ferner werden sie oft als erste Grundlage zur Ableitung und weiteren Planung von potentiellen Hochwasserschutz-Maßnahmen herangezogen.
Überschwemmungsgebiete sind entsprechend § 76 Absatz 2 innerhalb der Risikogebiete, in denen ein Hochwasserereignis mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, festzusetzen, so dass diese oft von den Gefahrenkarten eines 100-jährigen Ereignisses abgeleitet werden. Im Gegensatz zu den Gefahrenkarten ergibt sich durch die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes im Rahmen einer Verordnung eine unmittelbare Rechtswirkung nach § 78 WHG gegenüber allen. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind folglich bestimmte Handlungen und Vorhaben zunächst verboten und bedürfen einem Genehmigungsverfahren und einer spezifischen Prüfung und Abwägung durch die zuständige Behörde.
Bei der Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete ergeben sich somit im Vergleich zu den Gefahrenkarten Unterschiede, da die Überschwemmungsgebiete, die eine Rechtswirkung entfalten, noch einmal detaillierter betrachtet und auf Basis von Fachwissen plausibilisiert werden müssen (u.a. nähere Betrachtung der Unsicherheiten der hydraulischen Modellergebnisse und räumlichen Auflösung der Untersuchungen). Dieser zusätzliche Schritt ist erforderlich, da eine Rechtsverordnung einem eindeutigen Geltungsbereich zugeordnet sein muss und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss (Übermaßverbot).
Darüber hinaus ergeben sich zusätzlich Unterschiede aufgrund von unterschiedlichen Bearbeitungszeiträumen. Die Hochwassergefahrenkarten werden idealerweise in einem 6-jährigen Turnus entsprechend neuer Erkenntnisse aktualisiert (z.B. Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen, Aktualisierung der Berechnungen unter Berücksichtigung von aktuelleren Geländedaten oder Gewässervermessungsdaten sowie Reduzierung von Unsicherheiten durch die Anwendung von qualitativ hochwertigeren Berechnungsmethoden) und fortgeschrieben, wohingegen Überschwemmungsgebiete zunächst einmal eine unbefristete Gültigkeit haben.
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