©NZO-GmbH Bielefeld für Bezirksregierung Arnsberg
Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete
Flusshochwasser und Überschwemmungen sind Naturphänomene, die in verschiedenen Intensitäten und Häufigkeiten auftreten können. Anstrengungen diverser Akteurinnen und Akteure im Hochwasserschutz haben zum Ziel, Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen und Schäden zu vermeiden bzw. weitmöglich zu reduzieren.
Im Bereich des Hochwasserschutzes befasst sich die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Wasserbehörde insbesondere mit den folgenden Aufgabenfeldern:
- Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch Ordnungsbehördliche Verordnungen
- Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie im 6-jährigen Turnus in Koordination mit dem Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ermittlung und Aktualisierung der hochwassergefährdeten Gebiete für die Risikogewässer
- Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz
- Genehmigungsverfahren für Vorhaben im Überschwemmungsgebiet für Gewässer 1. Ordnung (Lippe und Ruhr bis zur Einmündung der Möhne)
- Genehmigungen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes und Gewässerausbaus an Gewässern 1. und 2. Ordnung
Weitere Erläuterungen zu den Aufgaben, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ergeben und zu den Überschwemmungsgebieten finden Sie in den weiterführenden Informationen.
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