Schritt 3: Maßnahmenplanung und Aufstellung der HWRM-Pläne
Auf der Grundlage der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind in einem dritten Schritt die Hochwasserrisikomanagement-Pläne zu entwerfen bzw. fortzuschreiben (gem. §75 WHG). Hierbei werden unter Mitwirkung der Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange (TÖB) und interessierter Stellen Maßnahmen erarbeitet, die zur Vermeidung und Minimierung von Hochwasserschäden beitragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz.
Beim Entwurf der Pläne hat eine Koordinierung mit den Belangen der Wasserrahmenrichtlinie zu erfolgen.
Die Aufstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne ist erstmalig Ende Dezember 2015 mit der Veröffentlichung abgeschlossen worden.
Bei der Aktualisierung der Managementpläne ist vor allem der Stand für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen darzustellen. Dieser wird auch herangezogen, um eine Einschätzung und Bewertung hinsichtlich der Zielerreichung abzuleiten und zu dokumentieren.
In Nordrhein-Westfalen gibt es vier Hochwasserrisikomanagementpläne für die folgenden Flussgebiete:
- Flussgebietseinheit Rhein
- Flussgebietseinheit Weser
- Flussgebietseinheit Maas
- Flussgebietseinheit Ems
Den Regierungsbezirk Arnsberg berühren die Flussgebietseinheit Rhein und die Flussgebietseinheit Weser.
Die Flussgebietseinheit Rhein wurde im 1. Zyklus aufgrund ihrer Größe in Teileinzugsgebiete unterteilt. Daher gibt es Teilberichte, die in einem Gesamtbericht Rhein zusammengefasst wurden.
Die aktuell gültigen Hochwasserrisikomanagementpläne mit den Umweltberichten sowie eine gemeinsame zusammenfassende Umwelterklärung sind auf der Internetseite https://www.flussgebiete.nrw.de/hochwasserrisikomanagementplaene abrufbar.
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