19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis
Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
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Inhalt der Planänderung
Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sondersitzung am 23.05.2024 die Aufstellung der 19. Änderung des o. g. Regionalplan-Teilabschnittes gemäß § 19 Abs. 1 LPlG beschlossen (vgl. Vorlage 04/02/2024).
Für die Beschleunigung und Umsetzung der Energiewende sind verschiedene Gesetze und Rechtsänderungen in Kraft getreten. Durch die Verabschiedung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) mit dem Ziel 2 Prozent der Bundesfläche für Windenergie auszuweisen, werden den Bundesländern verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) für den Ausbau der Windenergie an Land zugewiesen (NRW 1,1 Prozent bis 2027, 1,8 Prozent bis 2032). In NRW erfolgt die Umsetzung dieser Vorgabe durch die 2. Änderung des Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW). Der Planungsregion Arnsberg wird im LEP NRW ein Flächenbeitragswert von 13.186 Hektar zugeteilt (entspricht 2,13 Prozent der Planungsregion, vgl. Ziel 10.2-2 LEP NRW), welcher in den fünf südwestfälischen Kreisen zu erbringen und durch den Regionalrat festzustellen ist.
Gegenstand der geplanten Änderung ist daher die erforderliche zeichnerische Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie (Windenergiebereiche) sowie textliche Festlegungen zum Ausbau von Windenergie. Es sind 108 WEB in einer Größenordnung von insgesamt 8.950 ha vorgesehen.
Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz NRW (LPlG DVO, Anlage 3) vom 28.04.2022 wurden in Anlage 3 unter der Ziffer 3g die Planzeichen für das Höchstspannungsnetz als nachrichtliche Übernahme des Bestands eingeführt. Entsprechend wird das Höchstspannungsnetz (Leitungen ab 220 kV) im Rahmen der 19. Änderung SO/HSK nun in den Regionalplan nachrichtlich übernommen.
Die geplante 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis umfasst räumlich die beiden Kreise Soest und Hochsauerlandkreis.
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