Regionalplan - Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil -
Räumlicher Geltungsbereich
- Kreisfreie Stadt Dortmund
- Kreis Unna (mit den Städten und Gemeinden Selm, Werne, Lünen, Bergkamen, Kamen, Bönen, Unna, Holzwickede, Fröndenberg und Schwerte)
- Kreisfreie Stadt Hamm
Der gültige Regionalplan
Dieser Regionalplan-Teilabschnitt wurde am 28. Juli 2003 vom Regionalrat aufgestellt. Nach Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde am 17. Juni 2004 und Bekanntmachung am 18. August 2004 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen erlangte der Plan Gültigkeit.
Seit dem 21. Oktober 2009 ist der Regionalverband Ruhr (RVR) u. a. für die Regionalplanung der kreisfreien Städte Dortmund und Hamm und des Kreises Unna zuständig.
Bis zum Übergang der Zuständigkeit waren bei der Regionalplanungsbehörde in Arnsberg vier Änderungsverfahren anhängig. Der Vollzug des Regionalplan-Teilabschnittes Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – sowie seine Änderungen erfolgen durch den Regionalverband Ruhr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich daher bitte an den Regionalverband Ruhr (Regionalplanung RVR). Der Regionalplan-Teilabschnitt behält bis zur Aufstellung des derzeit in Erarbeitung befindlichen „Regionalplan Ruhr“ seine Rechtskraft.
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