Regionalplan - Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen
Räumlicher Geltungsbereich
- kreisfreie Stadt Bochum
- kreisfreie Stadt Hagen
- kreisfreie Stadt Herne
- Ennepe-Ruhr-Kreis (mit den Städten und Gemeinden Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten)
- Märkischer Kreis (mit den Städten und Gemeinden Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle und Werdohl)
Der gültige Regionalplan
Der Regionalplan-Teilabschnitt wurde am 25. November 1999 vom damaligen Bezirksplanungsrat aufgestellt. Die Landesplanungsbehörde hat diesen Regionalplan mit Erlassen vom 23. August 2000 und 23. März 2001 genehmigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW am 31. Oktober 2000 und 26. Juli 2001 bekanntgemacht.
Seit dem 21. Oktober 2009 ist der Regionalverband Ruhr (RVR) u.a. für die Regionalplanung der kreisfreien Städte Bochum, Hagen und Herne und des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig. Die regionalplanerische Zuständigkeit für den Märkischen Kreis ist bei der Regionalplanungsbehörde in Arnsberg verblieben. Der Vollzug des Regionalplan-Teilabschnittes Oberbereiche Bochum und Hagen sowie seine Änderungen erfolgen entsprechend der räumlichen Zuständigkeiten durch den Regionalverband Ruhr bzw. die Regionalplanungsbehörde in Arnsberg. Der Regionalplan-Teilabschnitt behält bis zur Aufstellung des sich derzeit in Erarbeitung befindlichen „Regionalplan Ruhr“ bzw. des ebenfalls in Bearbeitung befindlichen „Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein“ seine Rechtskraft.
Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich daher bitte je nach betreffendem Planungsraum an den Regionalverband Ruhr (Regionalplanung RVR) bzw. die Ansprechpersonen der Bezirksregierung Arnsberg.
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