Linienbestimmung für Landesstraßen
Der Neubau oder Ausbau von Landesstraßen oder der Bau von Ortsumgehungen ist nur dann möglich, wenn das Vorhaben im Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen ist. Für diese Vorhaben ist in der Regel eine Linienbestimmung durchzuführen. Ziel des Linienbestimmungsverfahrens ist es, Varianten der Trassenführung zu untersuchen und unter Einbeziehung verschiedener Aspekte und Akteure die am besten geeignete Variante (Linie) festzulegen. Diese wird dann Grundlage für die konkrete Entwurfsplanung.
Die Bezirksregierung Arnsberg führt nach Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau das Linienbestimmungsverfahren für Landesstraßen durch.
Die „Träger öffentlicher Belange“ und der Regionalrat bzw. die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr werden von der Bezirksregierung beteiligt. Auch Bürger*innen werden vom Landesbetrieb Straßenbau am Linienabstimmungsverfahren beteiligt. Das Ergebnis der Bürger*innenbeteiligung wird in die Abwägung der Belange bei der Planung und Linienführung mit einbezogen.
Nach Abschluss des Verfahrens bestimmt die Regionalplanungsbehörde mit Zustimmung des für Verkehr zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen die Linienführung.
Für die Bestimmung der Planung und Linienführung von Bundesfernstraßen im Regierungsbezirk ist das Fernstraßen-Bundesamt zuständig.
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